Allgemeine Geschäftsbedingungen

NEUE Vorarlberger Tageszeitung/NEUE am Sonntag
Zeitungs- und Verlagsgesellschaft m.b.H,
Gutenbergstraße 1, A-6858 Schwarzach

 

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGBs gelten für alle Abonnements (Print und digital) der NEUE Vorarlberger Tageszeitung  (nachfolgend NEUE genannt), soweit das jeweilige Angebot oder die konkrete Vereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält.

Der Abschluss eines rabattierten Abonnements oder mit Prämie (ausgenommen Digital-Abos) ist nur möglich, wenn im selben Haushalt in den letzten 6 Monaten keine NEUE im Abonnement bezogen wurde und der Abonnent volljährig ist.

Das Zusendung des Abo-Bestellformulars postalisch (Print) oder elektronisch (digital) stellt rechtlich ein Angebot dar. Die NEUE behält sich vor Bestellungen ohne Begründung abzulehnen. Der Vertrag kommt jedenfalls durch eine Erfüllungshandlung der NEUE rechtswirksam zustande. Handschriftliche Ergänzungen sowie mündliche Zusagen sind erst mit der schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.

2. Abonnements:

Sie beziehen die NEUE in der jeweils gewählten Form (Print oder digital) zum jeweils gültigen Bezugspreis für die gewählte Bezugsdauer.

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesene Preisliste. Die Preisliste wird vom Verlag in der jeweils gültigen Form im Internet unter www.service.neue.at zur Verfügung gestellt. Der Bezugspreis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das Digital-Abo der NEUE stellt die digitale Version der Zeitung dar und besteht aus dem NEUE-ePaper sowie der NEUE-App auf Smartphone und Tablet. Ein Digital-Abo umfasst die gleichzeitige Nutzung auf max. 5 Endgeräten.

Vorteile verschiedener Abo-Varianten können nicht kombiniert oder angerechnet werden. Wiederverkäufer von Aktions-Abos (Einstiegsangeboten) sind ausgeschlossen.

Test-Abos enden nach der im Vertrag vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Anrechnung auf Voll-Abonnements ist nicht möglich. Bei Test- und Rabatt-Abos ist keine Urlaubsnachsendung möglich.

3. Zustellung
Die Zustellung des Print-Abos erfolgt innerhalb Österreichs frei Haus. Bei Sendungen ins Ausland werden die Auslandstarife verrechnet.

Das Digital-Abo wird über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Herstellung einer Internetverbindung, insbesondere damit verbundene Kosten, obliegt dem Abonnenten und ist nicht inkludiert oder Vertragsgegenstand.

Im Urlaub besteht die Möglichkeit einer Urlaubsnachsendung. Dazu bedarf es einer Mitteilung eine Woche vor Reiseantritt. Innerhalb Österreichs ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Nachsendung ins Ausland werden die anteiligen Auslands-Portokosten gesondert in Rechnung gestellt.

Bei einer Abwesenheit besteht die Möglichkeit, Ihre NEUE einer sozialen Einrichtung zu spenden. Eine Gutschrift auf den Abo-Preis kann bei rechtzeitiger Information nur bei Voll-Abos ab dem 13. Abwesenheitstag gewährt werden.

Für detaillierte Auskünfte zur Nachsendung, den Auslandstarifen und Zeitungsspende sowie Behandlung von Beschwerden oder Zustellproblemen rufen Sie uns bitte unter 05572 / 501-500 an oder schreiben Sie uns ein E-Mail an abo@neue.at.

4. Nutzungsbedingungen des Digital-Abos:

In der Auftragsbestätigung erhält der Abonnent des Digital-Abos der NEUE einen passwortgeschützten elektronischen Zugang zur jeweils bestellten Lokalausgabe. Eine Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere der PDF-Version der NEUE, an Dritte sowie eine sonstige Veröffentlichung sind nicht zulässig.

Erfolgt durch Verschulden des Nutzers ein Missbrauch der Zugangsdaten, ist die NEUE berechtigt, den Zugang zu sperren und gegebenenfalls den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc., insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranets, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der NEUE unzulässig, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.

5. Zahlung:

Preisänderungen (Erhöhungen oder Senkungen) sind auch im laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoffpreise, Abgaben oder anderer Kosten außerhalb des Einflussbereiches der NEUE, möglich. Zusätzlich ist es der NEUE möglich, Preisanpassungen (Erhöhungen oder Senkungen) gemäß den Veränderungen des Verbraucherpreisindex durchzuführen.

Preisanpassungen werden rechtzeitig in der NEUE und unter www.neue.at angekündigt und gelten ab der nächsten Fakturierung. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert.

Bei der Zahlungsart „Lastschriftverfahren“ beauftragt der Abonnent die NEUE, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels wiederkehrender SEPA-Lastschrift einzuziehen. Mit dieser Beauftragung wird auch seine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. In diesem Fall hat der Abonnent das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf sein Konto zu veranlassen. Höhe und Intervalle der Abbuchungen und Fälligkeit sind im Abo-Vertrag vorweg vereinbart und stellt dies eine entsprechende Information (Pre-Notification) vor Durchführung der Lastschriften dar. Eine weiter Information kann somit entfallen.

Sobald und solange der Abonnent sich in Zahlungsverzug befindet, ist die  NEUE berechtigt, die Bereitstellung des Digital-Abos und die Lieferung der Printausgabe einzustellen. Ebenso ist die NEUE berechtigt, Mahngebühren von 40€ und Verzugszinsen von 4% zu verrechnen. Der Abonnent haftet zudem für die entstandenen Kosten einer außergerichtlichen (Inkassokosten) und gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen sowie die angefallenen Anwaltskosten.

6. Rücktrittsrechte und Widerrufsrecht
Sie haben die Möglichkeit, binnen vierzehn Tagen ab Datum der ersten Lieferung ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung ihres Widerrufsrechts senden sie uns ein formloses, eigenhändig unterschriebenes Schreiben an

NEUE Zeitungs GmbH

Aboservice
Gutenbergstrasse 1
6858 Schwarzach

Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn die Bestimmungen des § 5a – § 5j Konsumentenschutzgesetzes (Vertragsabschlüsse im Fernabsatz) oder des § 3 Konsumentenschutzgesetzes (Haustürgeschäft) anwendbar sind.

Im Fall eines Rücktritts ist die Nebenware (kostenlose Zugabe zum Abo) ordnungsgemäß (auf Kosten und Gefahr des Abonnenten sowie unbenutzt, originalverpackt und vollständig) an die NEUE zu retournieren. Bei Benützung bzw. aufbrauchender Verwendung (z.B.: Vignette) wird ein angemessener Wertersatz verrechnet.

7. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
Die NEUE übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der angebotenen Inhalte und Dienste.

Insbesondere für die Digital-Abos wird keine ständige Verfügbarkeit, Erreichbarkeit der Server und Kompatibilität von Hard- und Softwarekomponenten gewährleistet. Insbesondere können sich durch Viren, höherer Gewalt, Streik, Behebung von technischen Störungen, Wartungsgründen oder Einführung neuer Technologien Betriebsunterbrechungen ergeben und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet die NEUE die ordnungs- bzw. vereinbarungsgemäße Erbringung aller eigenen Leistungen. Darüber hinausgehende Haftungen für verursachte Nachteile (ausgenommen Personenschäden), die im Zusammenhang mit dem Abo-Vertrag stehen, sind auf Fälle groben Verschuldens und Vorsatz eingeschränkt und für Mangelfolgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Laufzeit und Kündigung
Ist keine bestimmte Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können unter Einhaltung einer 12-wöchigen Frist zu jedem Monatsletzten bzw. zum Ende eines vorausbezahlten Zeitraumes schriftlich gekündigt werden.

Eine Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Der Abo-Vertrag unterliegt österreichischem Recht (unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen), als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in A-6800 Feldkirch ausdrücklich vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnenten der NEUE im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommenden, zu ersetzen.